03-2016: Urteil zum Like-Button: Schutz auch ohne Gerichtsverfahren möglich

by | 8.03.2016 | Aktuell, Pressemitteilungen

Urteil zum Like-Button: Schutz auch ohne Gerichtsverfahren möglich

Aufklärungspflicht für den Like-Button: Datenweitergabe an Facebook erfolgt auch bei nicht registrierten Nutzern und ohne Klicken des Button

Die Trutzbox gibt dauerhaft das Recht an den eigenen Daten zurück

Hannover/Eltville, 08. März 2016 – Das Landgericht Düsseldorf hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW weiträumig stattgegeben. Der Facebook Like-Button darf damit nicht ohne Hinweis an den Internetnutzer auf einer Website integriert sein.

„Dieser Button sammelt Daten über das Nutzerverhalten. Selbst wenn ein Seitenbesucher kein Facebook-Konto besitzt und auch nicht auf den Button geklickt hat, werden trotzdem ohne Kenntnis des Nutzers Daten gesammelt und verwertet“, warnt Hermann Sauer, Geschäftsführer der Comidio GmbH. Der IT-Unternehmer bietet seit kurzem eine dauerhafte Lösung für solche Probleme – denn Facebook ist nicht der einzige Dienst, der solche Verfolger-Cookies nutzt.

Die Trutzbox schützt den Internetnutzer vor den Malware-Verfolgern, die laut Verbraucherzentrale NRW von Unternehmen wie Peek & Cloppenburg über das Portal Fashion ID, von der Textilkette KiK, dem Hotelportal HRS und vielen weiteren unbemerkt auf den Computern der Nutzer installiert wurden.


Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: Trutzbox – Schutz vor Like-Button auch ohne Gerichtsverfahren.